Hinweise für Eltern
Spielwaren-KONTOR24 hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Eltern bei der Auswahl des richtigen Spielzeugs für ihre Kinder zu unterstützen.
Dürfen Kinder spielwaren-kontor24.de nutzen?
Spielwaren-KONTOR24 kann selbstverständlich auch von Kindern genutzt werden. Wir habe keinerlei jugendgefährdenden Inhalt auf unserer Seite.
Wir empfehlen allerdings, dass minderjährige Kinder Spielwaren-KONTOR24 nur zusammen mit einem Elternteil bzw. Erwachsenen nutzen, um bei eventuellen Fragen oder Begehrlichkeiten erzieherisch unterstützen zu können.
Grundsätzlich können unsere Produkte, auch wenn es Spielwaren sind, nur von Erwachsenen gekauft werden.
Altersempfehlungen
Spielzeug in Deutschland ist in der Regel mit unterschiedlichen Hinweisen und Empfehlungen gekennzeichnet. Ein sehr wichtiges Merkmal ist hierbei die Altersempfehlung. Diese Kennzeichnungen haben in Deutschland nicht nur Auswirkungen auf die Verkaufsbedingungen (USK 18 darf z.B. ohne entsprechende Legitimation des Käufers verkauft werden), sie beraten die Eltern auch, welches Spielzeug für ihre Kinder geeignet ist.
Häufig werden Kinder durch nicht altersgerechtet Spielzeug über- oder unterfordert. Am Ende langweilen sich die Kinder oder spielen gar nicht mehr damit.
Die unterschiedlichen Systeme der Altersempfehlung unterstützen die Eltern nun bei ihrer Entscheidung für ein wertvolles Spielzeug für Ihre Kinder.
Je nach Voraussetzungen und Bewertungskriterien können dabei auch unterschiedliche Ergebnisse herauskommen. Wir erläutern Ihnen im Folgenden die gebräuchlichsten Systeme.
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USK
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PEGI
Spielwaren-KONTOR24 weist diese Bewertungen zu den meisten Produkten mit aus, in der Suche und in Übersichten sind die Kriterien in der Regel auch als Filter auswählbar.
USK
USK steht für Unterhaltungssoftware SelbstKontrolle.
In Deutschland ist es in der Verantwortung der Jugendministerien der Länder, Computerspiele mit einer Alterskennzeichnung zu bewerten. Zur Unterstützung bedienen sich die Länder dabei dem Service der Unterhaltungssoftware SelbstKontrolle (USK).
Damit hat Deutschland die klarsten Regeln für Prüfung und Verkauf von Computerspielen weltweit geschaffen.
Ein sogenannter Beirat - bestehend aus 16 Vertretern unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen wie Kultusministerkonferenz, Kirchen, Jugendverbänden, Forschung, Bund und Jugendminister der Länder sowie der Branche selbst - urteilt nach einem festen Testverfahren über Computerspiele.
Seit dem 1. Juni 2009 gibt es die USK-Kennzeichen im neuen Design (siehe unten). Die seit Juli 2008 gesetzlich vorgeschriebene Größe und Platzierung bleiben erhalten.
Die Kennzeichen im alten Design können noch bis 31. März 2010 verwendet werden.
So darf man im Internet oder auch in Printmedien die neuen USK-Kennzeichen verwenden, auch wenn die Verpackung noch das alte USK-Logo trägt.
Konkret gibt es folgende USK-Stufen (www.usk.de)
![]() | Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG.Spiele mit diesem Siegel sind aus der Sicht des Jugendschutzes für Kinder jeden Alters unbedenklich. Sie sind aber nicht zwangsläufig schon für jüngere Kinder verständlich oder gar komplex beherrschbar. |
![]() | Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG.Die Spiele wirken abstrakt-symbolisch, comicartig oder in anderer Weise unwirklich. Spielangebote versetzen den Spieler möglicherweise in etwas unheimliche Spielräume oder scheinen durch Aufgabenstellung oder Geschwindigkeit zu belastend für Kinder unter sechs Jahren. |
![]() | Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG.Kampfbetonte Grundmuster in der Lösung von Spielaufgaben. Zum Beispiel setzen die Spielkonzepte auf Technikfaszination (historische Militärgerätschaft oder Science-Fiction-Welt) oder auch auf die Motivation, tapfere Rollen in komplexen Sagen und Mythenwelten zu spielen. Gewalt ist nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden. |
![]() | Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG.Rasante bewaffnete Action, mitunter gegen menschenähnliche Spielfiguren, sowie Spielkonzepte, die fiktive oder historische kriegerische Auseinandersetzungen atmosphärisch nachvollziehen lassen. Die Inhalte lassen eine bestimmte Reife des sozialen Urteilsvermögens und die Fähigkeit zur kritischen Reflektion der interaktiven Beteiligung am Spiel erforderlich erscheinen. |
![]() | Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG.In allen Spielelementen reine Erwachsenenprodukte. Der Titel darf nur an Erwachsene abgegeben werden. Bei Verstoß drohen Ordnungsstrafen bis 50.000 Euro. Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, dass §14JuSchG Abs.4 und §15 JuSchG Abs.2 und 3 (»Jugendgefährdung«) nicht erfüllt sind. |
PEGI
PEGI steht für Pan European Game Information.
PEGI sit ein europaweit genutztes und anerkanntes System. Man könnte es als das europäische Gegenstück zur USK bezeichnen, denn PEGI wird von der Europäischen Kommission unterstützt. Es ist seit Anfang 2003 auf dem Markt und soll verschiedene nationale Systeme durch ein einziges, europaweit harmonisiertes System ersetzen.
PEGI 3+Der Inhalt von Spielen mit dieser Einstufung ist für alle Altersgruppen geeignet. Wenige Gewaltdarstellungen in einem lustigen Kontext (etwa in der Art, wie sie in Zeichentrickserien wie Bugs Bunny oder Tom & Jerry vorkommen) sind akzeptabel. Der Charakter auf dem Bildschirm sollte vom Kind nicht mit real existierenden Wesen in Verbindung gebracht werden können, sondern in allen Aspekten ein Fantasiewesen sein. In dem Spiel sollten weder Bilder noch Geräusche eingesetzt werden, die junge Kinder erschrecken oder ängstigen könnten. Vulgäre Sprache darf ebenso wenig vorkommen wie Nacktszenen oder Referenzen auf sexuelle Handlungen. | ![]() |
PEGI 7+Für jedes Spiel, das normalerweise mit 3+ eingestuft würde, aber einige möglicherweise Angst erzeugende Szenen oder Geräusche enthält, sollte dies die richtige Kategorie sein. Wenige Szenen teilweiser Nacktheit sind möglich, allerdings nicht in sexuellem Kontext. | ![]() |
PEGI 12+In diese Kategorie fallen Videospiele, die etwas ausführlichere Gewalt gegen Fantasiewesen und/oder angedeutete Gewalt gegen menschlich aussehende Wesen oder erkennbare Tiere zeigen. Auch Videospiele, die etwas ausführlichere Nacktdarstellungen enthalten, würden in diese Kategorie fallen. Leichte Vulgärsprache ist möglich, Fluchworte mit sexuellem Charakter sind aber verboten. | ![]() |
PEGI 16+Diese Einstufung wird vergeben, wenn die Darstellung von Gewalt (oder sexuellen Handlungen) in einer Form geschieht, die auch im wirklichen Leben zu erwarten wäre. Junge Menschen dieser Alterstufe sollten ebenfalls mit stärkerer Vulgärsprache, der Tatsache von Tabak- und Drogenkonsum und der Darstellung krimineller Handlungen umgehen können. | ![]() |
PEGI 18+Die ausschließliche Empfehlung für Erwachsene kommt zur Anwendung, sobald die dargestellte Gewalt grausam wirkt und/oder bestimmte Gewaltarten dargestellt werden. Was genau grausame Gewalt ist, ist sehr schwer zu definieren, da diese Einschätzung häufig stark subjektiv ist, aber im Allgemeinen wird so die Darstellung von Gewalt bezeichnet, die beim Betrachter Abscheu hervorruft. | ![]() |